Dienstag, 29. September 2015

Hasspostings und Flüchtlingshetze: Umgangs- und Sorgerecht des Erziehungsberechtigten in Gefahr?

Hasspostings und Flüchtlingshetze: Umgangs- und Sorgerecht des Erziehungsberechtigten in Gefahr?

Torben Grombery

Der Deutsche Anwaltverein ist die Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft. In seinem Magazin hat der Verein jetzt im Rahmen der Flüchtlingsdebatte den Verlust des Umgangsrechtes für Menschen ins Gespräch gebracht, die sich öffentlich besorgt bis offen fremdenfeindlich äußern oder sogar gegen Flüchtlingsheime demonstrieren. Die klugen Ratgeber des Rechts haben dabei nur ein Glaubwürdigkeitsproblem: Ihre offene Nähe zur linken bis linksextremen Szene – wie ein Blog jetzt aufgedeckt hat.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit Hauptsitz in Berlin zählt rund 66 000 Mitglieder und ist laut Selbstdarstellung die Interessenvertretung der Anwaltschaft in der Bundesrepublik. In dem vom DAV herausgegebenen Magazin ist jetzt ein Beitrag erschienen, welcher bestens geeignet erscheint, die längst vergiftete Flüchtlingsdebatte weiter zu vergiften.

Dort ist unter der Überschrift »Rassismus und Kindererziehung: Droht Verlust des Umgangsrechtes?« zu lesen:
»Die Diskussion um Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen fördert einige angenehme, aber auch schockierende Seiten der Deutschen zutage: Immer mehr Menschen äußern sich öffentlich ›besorgt‹ bis offen fremdenfeindlich oder demonstrieren gar gegen Flüchtlingsheime. Das kann diese Menschen nicht nurFacebook- und echte Freundschaften, sondern auch ihren Job kosten.

Kann es sich auch auf das Umgangs- und Sorgerecht für ihr Kind auswirken? Das dürfte vor allem Mütter und Väter interessieren, die ihr Kind gemeinsam mit einem fremdenfeindlich agierenden Ex-Partner erziehen – und sich sorgen, dass das Kind durch ihn oder sie in falsche Kreise gerät beziehungsweise die falschen Werte vermittelt werden.«
Laut den Interessensvertretern von rund 40 Prozent der deutschen Anwälte steht das Wohl des Kindes dabei stets im Vordergrund und der gesunde Menschenverstand sei bei den Kriterienentscheidend. In dem Beitrag weist die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV, Eva Becker, konkretisierend darauf hin:
»Ein drastisches Beispiel: Wer einmal sagt, dass es ihm lieber wäre, wenn in seiner Nachbarschaft keine syrischen Flüchtlinge wohnen würden, wird damit das Kindeswohl noch nicht tangieren. Äußert ein Vater oder eine Mutter hingegen vor dem Kind, dass man alle Flüchtlinge am besten umbringen würde, überschreitet er damit deutlich die kritische Grenze.
Schlimmer als Äußerungen wiegen meist Handlungen: Es ist etwas anderes, im Beisein des Kindes mit Bekannten abfällig über Asylbewerber zu sprechen, als das Kind zu fremdenfeindlichen Demonstrationen mitzunehmen.«
Wenn gegen den missliebigen, »fremdenfeindlich« agierenden Ex-Lebenspartner also ein konkreter Anfangsverdacht gefunden wurde, liefert der DAV sogleich auch Tipps für die weitere Vorgehensweise:
»Das Internet im Allgemeinen und soziale Netzwerke im Besonderen können dabei ausgezeichnete Dienste leisten. Wer sich über die Gesinnung eines Ex-Partners Gedanken macht, könnte in seinen Kommentaren bestätigt finden, was er vermutet hat.
Anwältin Becker rät, von den entsprechenden Seiten Screenshots zu machen oder die Seiten auszudrucken. Falls es zum Prozess komme, könnten solche Belege hilfreich sein.«
Das alternative Blog- und Nachrichtenportalblu-News wollte das alles noch etwas genauer wissen und stellte dem DAV daraufhin einige teils unangenehme Fragen, die bisher nicht beantwortet wurden:
»Was aber ist Rassismus, wie es in der Überschrift des Artikels heißt? Becker, die für ein Interview dem Deutschen Anwaltverein für die rechtlichen Auskünfte zur Verfügung stand, stehe für Rückfragen aus zeitlichen Gründen nicht zur Verfügung, ließ der Anwaltverein blu-News wissen. Damit bleibt auch die Frage von blu-News unbeantwortet, ob PEGIDA-Demonstrationen unter jene Versammlungen fallen, die aus Sicht der Autorin das Kindeswohl gefährden.
Allerdings hätte die Frage, warum der Artikel in so auffälliger zeitlicher Nähe zu der Kampagne des Bundesjustizministers zur Bekämpfung unliebsamer Meinungen in den sozialen Medien platziert wurde, wohl nicht die Interviewpartnerin, sondern vielmehr der im Impressum als verantwortlich genannte Anwaltverein selbst beantworten können. Doch dieser entschloss sich, auch diese Frage unbeantwortet zu lassen.«
Zu guter Letzt decken die Autoren von blu-News über die Vorsitzende des Ausschusses Ausländer-und Asylrecht beim DAV, Gisela Seidler, noch Folgendes auf:
»Es sei schockierend, welche Seiten der Deutschen bei solchen Demonstrationen und Meinungsäußerungen zutage befördert würden. Schockierend ist Rassismus für den Deutschen Anwaltverein allerdings augenscheinlich nur dann, wenn allzu Kritisches gegenüber Flüchtlingen geäußert wird. Rassismus gegenüber Weißenscheint aus Sicht der Juristen hingegen kein Problem darzustellen. Beleg für diese Inkonsequenz ist die Vorsitzende des Ausschusses Ausländer- und Asylrecht beim Deutschen Anwaltverein, Gisela Seidler. Die Rechtsanwältin aus München besprach sich im Januar 2013 mit Mitstreitern aus der Antifa-Szene, ein Seminar zu Kritisch Weiß-Seinabzuhalten.
Beim Kritischen Weiß-Sein geht es um das Unglück, das die weiße Rasse in Form von Kolonialismus und anderem Unrecht, das streng aus heutiger Sicht beurteilt wird, über andere gebracht hat. Der Kolonialismus des türkischen Kalifats, dem zum Beispiel Griechenland über mehrere Jahrhunderte zum Opfer fiel, wird dabei regelmäßig ausgeblendet. Ebenso der blühende Sklavenhandel der Araber.
Über diesen Skandal, der sich in dem städtisch finanzierten und mehrfach wegen antisemitischer Vorfälle in die Schlagzeilen geratenen EineWeltHaus abspielte,berichtete blu-News bereits im Frühjahr 2013. Ebenso über die Verstrickungen des Bayerischen Flüchtlingsrates, dessen Trägerverein Seidler angehört, in die linksextreme Szene Münchens. Seidlers Wirken in dieser Szene und das gemeinsame Agieren mit führenden Köpfen der kommunistisch organisierten Demonstrationen aus Anlass des G-7-Gipfels in Garmisch-Partenkirchen war auch Thema der blu-TV-Dokumentation G7 – Gipfel der Staatsknete (Video ab zirka 20:00 Min.).
Zu all dem, zu den Umtrieben seines Mitgliedes Gisela Seidler, das immerhin dem wichtigen Ausschuss für Ausländer- und Asylrecht vorsitzt, und dessen rassistischen Aktivitäten möchte sich der Deutsche Anwaltverein jedoch nicht äußern. Das muss als merkwürdig gelten für einen Verein, der in anderen Fällen so beredt politische Einstellungen dazu nutzen möchte, um sogar in die Kindeserziehung einzugreifen.«
Wer den aufschlussreichen Artikel von blu-News in Gänze lesen mag, kann das hier tun.




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