Gelten christliche Moralvorstellungen in den USA jetzt als Straftatbestand?
J. D. Heyes
Die Verhaftung der Verwaltungsangestellten Kim Davis im Landkreis Rowan im amerikanischen Bundesstaat Kentucky steht aus Sicht vieler beispielhaft für die Kriminalisierung christlicher Glaubens- und Moralvorstellungen. Die Angestellte weigerte sich, Heiratsurkunden an ein homosexuelles Paar auszugeben, und begründete dies damit, dass dies ihre religiösen Vorstellungen verletze.
Davis war am 4. September auf Anordnung des US-Bezirksrichters David Bunning in Beugehaft genommen worden, nachdem sie seiner früheren Anordnung, Heiratsurkunden an homosexuelle Paare auszugeben, nicht nachgekommen war. Im vergangenen Sommer hatte der Oberste Gerichtshof der USA im Sinne früherer Urteile nachgeordneter Bundesgerichte entschieden, bundesstaatliche Gesetze, die solche Heiraten verböten, verstießen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der amerikanischen Verfassung, wie er im 14. Verfassungszusatzfestgelegt sei.
Vor Gericht erklärte Davis, ihr Gewissen verbiete es ihr, derartige Urkunden auszugeben. »Das moralische Gesetz Gottes steht im Widerspruch zu meinen Amtspflichten. Man kann seine eigenen Werte, die man im Herzen und in der Seele trägt, nicht einfach unterdrücken.«
Bunning hatte daraufhin keine andere Wahl, als sie zu Beugehaft zu verurteilen, da sie sich seinen Anordnungen widersetzt hatte.
»Ein Amtseid besitzt hohen Wert«
»Ihre Überzeugung, nach ihren Glaubensgrundsätzen zu handeln, stellt keine begründete Verteidigung dar«, erklärte Bunning und betonte, es würde ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen, wenn man zuließe, dass die Glaubensüberzeugungen eines Einzelnen schwerer wögen als die Autorität des Gerichts.
»Ich selbst habe ebenfalls meine mir eigenen religiösen Glaubenseinstellungen«, sagte er weiter, »aber ich habe ebenso wie Frau Davis einen
Amtseid geleistet. Und dieser Eid hat eine hohe Bedeutung.«

Davis und ihr Anwalt Matt Stawer hatten argumentiert, ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit, die im Ersten Verfassungszusatz garantiert werde, sei nicht nur durch die frühere Entscheidung Bunnings, sondern weitergehend noch durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes verletzt worden.
Dort hätten fünf Richter gegen jahrhundertealte Traditionen und seit Jahrhunderte geltende Präzedenzfälle entschieden – davon vier Richter mit liberaler Einstellung sowie Richter Anthony Kennedy, der für seine wechselnden Voten bekannt sei. Zudem liege es in der Zuständigkeit der Bundesstaaten, darüber zu entscheiden, was eine »Eheschließung« ausmache und was nicht.
Es geht dabei nicht so sehr um die Frage, dass die nachgeordneten Gerichte nun verpflichtet sind, der Entscheidung des Obersten Gerichtes zu folgen – das sind sie. Es geht vielmehr darum, welches Verfassungsrecht im heutigen Amerika größeres Gewicht besitzt, und es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass dies nicht die Religionsfreiheit oder die Rechte der US-Bundesstaaten entsprechend dem Zehnten Verfassungszusatz sind.
Befürworter dieser Entscheidung des Obersten Gerichtes erklären, die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen sei die einzig mögliche korrekte Entscheidung gewesen. Jede andere Entscheidung des Gerichts wäre einer Institutionalisierung von Bigotterie und Diskriminierung
gleichgekommen. Andere halten dem entgegen, dass gerade diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Kern Bigotterie und Diskriminierung gegen gläubige Menschen festgeschrieben habe.

Zudem hätte sich der Oberste Gerichtshof auf sicherem festem rechtlichen und verfassungsrechtlichen Boden bewegt, hätten die Richter die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Bundesstaaten in der Vergangenheit immer über die Grundsätze der Eheschließung entschieden hätten. Kritiker der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs fragen sich nun, wie nun die nächste Entscheidung aussehen könnte. Legalisierung der Polygamie? Heiraten zwischen Menschen und Tieren? Ehen mit Kindern?
Letzteres ist gar nicht so weit hergeholt. Es gibt bereits eine »Organisation«, die North AmericanMan/Boy Love Association (NAMBLA), die sich für »genussvolle, einvernehmliche
Liebesbeziehungen« zwischen erwachsenen Männern und heranwachsenden Jungen einsetzt.

Auch schon früher traf der Oberste Gerichtshof der USA falsche Entscheidungen
Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in den USA zu »gleichgeschlechtlichen Ehen« veröffentlichte das Internetmagazin Politico einen Artikel, in dem die Legalisierung der Polygamie gefordert wurde. Der Verfasser argumentierte: »Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes macht deutlich, dass das Recht der Eheschließung sehr breit gefasst sein sollte – [ein Recht] das die Regierung zwingt, die ›Liebe, Treue, Hingabe, Aufopferung und Familienstruktur‹ … eines privaten Paares anzuerkennen.«
Wohin soll dieses sprichwörtliche Dammbruchargumenteigentlich führen? Kritiker dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofes warnen vor einer Situation, in der alle Überbleibsel traditioneller Ehevorstellungen durch Aktivisten im Bundesgerichtswesen hinweggefegt worden wären.
Diesen Aktivisten ist es bereits gelungen, einen »Rechtsanspruch« aus der Verfassung abzuleiten, den es dort niemals zuvor gegeben hat. Zumal die Vorstellungen dieser Leute überall im Land bei Bürgerentscheiden von den Wählern jedes Mal abgelehnt wurden – auch im ultraliberalen
Kalifornien.

Zudem, so die Kritiker weiter, habe der Oberste Gerichtshof auch in anderen Fragen in der Vergangenheit falsch entschieden. Dies betreffe etwa die von Franklin D. Roosevelt angeordnete massenweise Internierung von Amerikanern japanischer Herkunft während des Zweiten Weltkrieges, das Urteil im Verfahren Dred Scott versus Sandford und viele andere Urteile.
»Kim Davis im Bundesgefängnis – dies beseitigt alle Zweifel daran, dass das Christentum in diesem Land kriminalisiert wird. Wir müssen die Religionsfreiheit verteidigen (#ReligiousLiberty)!«, erklärte der frühere Gouverneur von Arkansas, Mike Huckabee, der sich um die Präsidentschaftskandidatur der Republikanischen Partei bewirbt, über Twitter nach der Verhaftung von Davis.
Zweifelsohne hat er damit recht.
.
Copyright © 2015 by NaturalNews
Bildnachweis: Screenshot Youtube
Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Meinung des Verlags oder die Meinung anderer Autoren dieser Seiten wiedergeben.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen